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ReisebüroassistentIn

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Lehrzeit: 3 Jahre

Aufgaben/Tätigkeiten

ReisebüroassistentInnen informieren und beraten über Reisen und Veranstaltungen aller Art. Die eigentliche Reisevorbereitung (Reiseveranstaltung) erfordert viel Verwaltungsarbeit: Einholen von notwendigen Informationen (wie z.B. Visavorschriften, gesundheitliche Auflagen), Zusammenstellen von Reiserouten, Nachschlagen in Fahr- und Flugplänen, Ausstellen oder Bestellen von Fahr- und Flugscheinen, Reservierung von Plätzen, Bestellung von Hotelzimmern usw. Hierbei verwenden sie moderne Arbeitsmittel (z.B. Telefon, Fax, Computer, Internet). Sie kalkulieren die Gesamtreisekosten unter Berücksichtigung der eingeholten Informationen und der getroffenen Vereinbarungen. Für die Abrechnung sowie für den anfallende Schriftverkehr verwenden sie branchenspezifische EDV-Programme (z.B. Reservierungs- und Buchungssysteme).

Je nach Beschäftigungsbetrieb sind ReisebüroassistentInnen vorwiegend mit der Organisation von Reisen (Reiseveranstalter) beschäftigt oder sie sind in der Kundenberatung und im Verkauf von Reiseprogrammen (Reisebüros) tätig.

Beim Organisieren von Reisen legen die ReisebüroassistentInnen zunächst die Urlaubsziele und Reiserouten fest. Dabei berücksichtigen sie Sehenswürdigkeiten und andere Fremdenverkehrsangebote (z.B. kulturelle Veranstaltungen). Danach wählen sie die verkehrs- und preisgünstigsten Transportmittel (Bahn, Bus, Schiff, Flugzeug) aus und mieten sie bzw. reservieren Plätze.

ReisebüroassistentInnen prüfen schriftlich, telefonisch oder durch eigene Besichtigungsreisen die Qualität und Preise der Unterkunftsmöglichkeiten. Danach kalkulieren sie unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren (An- und Rückreise, Verpflegung u.a.) die Gesamtreisekosten und stellen einen Reiseprospekt oder eine Reisebroschüre zusammen.

Falls das Reisebüro nicht als Veranstalter auftritt, entfallen viele der genannten Tätigkeiten. Sogar Prospekte werden häufig von Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt. Die Kalkulation der Reisekosten ist jedoch eine Tätigkeit, die in jedem Fall von den ReisebüroassistentInnen durchgeführt wird.

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Aktueller Ordner: reisebuero
Dateiname Größe Änderungsdatum  
Reisebueroassistentin_Lehrplan.pdf 42,3 KB 16/01/2010 21:51:36   
WKO_Infoblatt_Risebuero.pdf 200 KB 16/01/2010 21:55:26   
 
Beim Beraten der KundInnen und beim Verkaufen von Reiseprogrammen geben ReisebüroassistentInnen unter Zuhilfenahme von verschiedenen Reisekatalogen und -prospekten Auskunft über die Kosten der gewünschten Reise sowie über Reisedauer und Unterkunftsmöglichkeiten (Voll-, Halb-, Frühstückspension). Außerdem informieren sie die KundInnen über zusätzliche Reiseangebote (z.B. Besichtigungsprogramme oder Sportveranstaltungen). Bei nicht organisierten Reisen beraten sie Einzelreisende über günstige Fahrtrouten und Verkehrsmittel (Flugzeug, Eisenbahn, Bus, Schiff). Weiters geben sie Auskünfte über die jeweiligen Landeswährungen, Wechselkurse, Devisenbestimmungen sowie über Pass- und Impfvorschriften.

 


Haben sie die KundInnen für eine Reise entschieden, prüfen die ReisebüroassistentInnen zunächst am Computer, ob noch Plätze frei sind, und führen dann die Reservierungen durch. Wird eine Flugreise gebucht, benutzen sie z.B. den sogenannten "OSCAR", eine mit der AUA verbundene EDV-Anlage. Platz-, Liege- oder Schlafwagenkarten für die Eisenbahn buchen sie ebenfalls mittels Computer. Unterkunftsreservierungen nehmen die ReisebüroassistentInnen schriftlich, telefonisch oder per Fernschreiber vor. Sie stellen die Reiseunterlagen aus, das sind etwa die sogenannten Vouchers (Leistungsscheine für Übernachtung, Verpflegung, Stadtrundfahrten usw.), Fahrkarten, Flugscheine und anderes. Auf Wunsch der KundInnen besorgen sie auch Visa (Einreisegenehmigungen für bestimmte Länder) und schließen Reiseversicherungen ab. Sie nehmen die Versicherungskosten in die Gesamtrechnung auf, errechnen die Gesamtreisekosten und kassieren den Rechnungsbetrag. Bei Reiserücktritten stornieren sie die entsprechenden Buchungen und berechnen die Stornogebühren der KundInnen.

Neben der Vermittlung von Reisen ins Ausland (Outgoing-Bereich) betreuen ReisebüroassistentInnen auch ausländische Touristen, die nach Österreich reisen (Incoming-Bereich). Dabei informieren sie die Gäste über das österreichische Fremdenverkehrsangebot sowie über die vom Reisebüro angebotenen Besichtigungs- und Ausflugsfahrten und führen die Buchungen durch.

Berufliche Anforderungen

  • Fingerfertigkeit: Maschinschreiben, Arbeiten am Computer
  • Sehvermögen: Lesen von Tarif- und Kursbüchern, Arbeiten am Computer
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Erstellen von Kalkulationen, Berechnen der Gesamtreisekosten, Kassieren von Rechnungsbeträgen
  • Organisationstalent: Organisieren und Zusammenstellen von Reisen
  • Kontaktfähigkeit: Beraten und Betreuen von Kunden
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten mit Kollegen, Kooperieren mit Vertragspartnern, z.B. Hotels
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten von Kunden, Verhandeln mit Vertragspartnern
  • Sprachfertigkeit schriftlich: Schriftverkehr mit Reiseveranstaltern, Kunden u.a., Beiträge für Reisekataloge
  • logisch-analytisches Denken: Organisieren von Reisen
  • Merkfähigkeit: Behalten von Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften u.a.
  • Selbständigkeit: Organisieren von Reisen, Beraten von Kunden
  • generelle Lernfähigkeit: Aneignen neuer rechtlicher Bestimmungen

Beschäftigungsmöglichkeiten

ReisebüroassistentInnen arbeiten vor allem in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern. Daneben bestehen auch bei Kurverwaltungen, Fremdenverkehrsämtern und Verkehrsvereinen Beschäftigungsmöglichkeiten.

In den kommenden Jahren wird ein weiterer Anstieg im Tourismus erwartet, was sich positiv auf die Beschäftigungsmöglichkeiten auswirken kann. Für LehrabsolventInnen wird es allerdings immer schwieriger, einen Arbeitsplatz zu finden, da die AbsolventInnen weiterführender Schulen (v.a. mittlere und höhere Schulen des Bereichs Fremdenverkehr/Tourismus sowie Handelsschulen und Handelsakademien) bei der Stellenvergabe bevorzugt werden. Dieser Lehrberuf wird von erheblich mehr Frauen als Männern ausgeübt.

Lehrlingsentschädigung
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (monatlich brutto)

Kollektivvertrag  
1. Lj.
 
2. Lj.
 
3. Lj.
 
4. Lj.
  gültig ab
Reisebüro-Angestellte (Österreich mit Ausnahme Wiens) (Angestellte)  
403 €
 
529 €
 
739 €
      01.01.2008
 
Reisebüro-Angestellte WIEN (Angestellte)  
433 €
 
561 €
 
792 €
      01.01.200
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