Lernen findet zum großen Teil nicht in der Schule, sondern in den Produktionsstätten oder Dienstleistungsbetrieben der Wirtschaft statt. Der Lernende ist als Lehrling Angehöriger eines Handwerksbetriebes, eines anderen gewerblichen Betriebes, eines Industrieunternehmens, eines Handelsbetriebes, einer Praxis der freien Berufe oder des öffentlichen Dienstes. Er wird zeitweise für den Besuch der fachlichen

Berufsschule freigestellt. Der Lehrling ist also gleichzeitig Auszubildender in einem Lehrverhältnis - das auch arbeitsrechtliche Elemente aufweist - und Schüler der Berufsschule.
Der Lehrvertrag zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling bildet die Basis der Berufsausbildung in der Lehrlingsausbildung. Er muß nach dem Berufsausbildungsgesetz in schriftlicher Form abgeschlossen werden und zumindest folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Lehrberufes, in dem die Ausbildung erfolgt, Dauer der Lehrzeit Beginn und Ende der Ausbildung, Daten des Lehrberechtigten und gegebenenfalls des Ausbilders, Daten des Lehrlings (Auszubildenden), Hinweis auf die Berufsschulpflicht, Höhe der Lehrlingsentschädigung und Tag des Abschlusses des Lehrvertrages.
Die Ausbildungsaufgaben sind auf die zwei Träger der dualen Ausbildung Betrieb und Berufsschule verteilt. Sie unterstehen in Österreich verschiedenen Zuständigkeiten. Für die Ausbildung im Betrieb gilt Bundesrecht. Der schulische Bereich untersteht nur in den Grundsätzen und hinsichtlich der Rahmenbestimmungen dem Bund, im wesentlichen aber den Ländern.
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Die Ausbildung findet in den Produktions-oder Dienstleistungsstätten außerhalb der Schule statt, Der Lehrling ist Angehöriger des Betriebes, und die theoretische Ausbildung findet zeitweise in einer Berufsschule statt, wofür der Lehrling vom Betrieb dienstfrei gestellt wird. Bei der Doppellehre erlernt man zwei Lehrberufe gleichzeitig, wodurch sich die Lehrzeit um ein Jahr gegenüber der Einzellehre erhöht.
Seit 1987 besteht die Möglichkeit, bestimmte Lehrberufe in einem Ausbildungsversuch in verkürzter Lehrzeit von einem Jahr zu erlernen. Voraussetzung dafür ist, daß der Lehrling eine AHS, BHS oder BMS oder eine Lehre mit Lehrabschluß erfolgreich besucht hat.
| Aktueller Ordner: Berufsschule |
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| Aktuelle Informationen.pdf | 1,08 MB | 14/01/2010 09:07:34 | ||
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| Allgemeine Bestimmungen 2010.pdf | 129 KB | 14/01/2010 09:07:58 | ||
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| Die Lehre ? Berufsausbildung in Österreich (1,35 MB).pdf | 1,35 MB | 07/03/2010 10:35:20 | ||
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| Foliensatz mit den wichtigsten Fakten zur dualen Ausbildung in Österreich.pdf | 154 KB | 07/03/2010 10:36:24 | ||
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| L_tourismus.pps | 156 KB | 11/02/2010 11:08:26 | ||
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| Lehrberufsbezeichnungen auf Englisch.pdf | 643 KB | 07/03/2010 10:43:11 | ||
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| lehrberufslexikon2009.pdf | 4,09 MB | 07/03/2010 10:44:47 | ||
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| Lehrlingsstellen der WKÖ.doc | 26,5 KB | 14/01/2010 09:08:33 | ||
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| Unterricht_an_BS_0.pdf | 718 KB | 14/01/2010 09:09:33 | ||
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| Unterricht_an_BS_1.pdf | 69,8 KB | 14/01/2010 09:09:53 | ||







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