Die Höhere Lehranstalt für Tourismus wird mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten, die in der Regel im 3. 4. und 5. jahrgang als Unterrichtsfach mit verpflichtender Projektarbeit bei der Reife-Diplomprüfung (Matura) unterrichtet werden, geführt.
Das Bildungsziel der fünfjährigen Ausbildung ist es, dem Schüler das für den Eintritt in die berufliche Praxis erforderliche theoretische und praktische Wissen und Können zu vermitteln. Die Reifeprüfung mit Hochschulberechtigung schließt diese Ausbildung ab. Die Erreichung einer hohen Qualifikation für den Aufstieg in Führungspositionen in Hotel-, Restaurant- oder Reiseunternehmen sowie in Institutionen der Tourismusverwaltung ist ein wesentlicher Teil des Bildungsziels dieses Schultyps. Als Aufnahmebedingungen gelten der erfolgreiche Abschluss einer Hauptschule oder der Unterstufe (4. Klasse) einer allgemeinbildenden höheren Schule sowie das positive Ergebnis eines Aufnahmetests.
Meistens ist schon bei der Aufnahme an eine HLT ein sog. Ausbildungsschwerpunkt auszuwählen. In diesem Schwerpunkt (=Fach) muss bei der Matura ein Projekt realisiert werden. Das Unterrichtsministerium hat eine Evaluierung der Ausbildungszweige durchgeführt und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen. Der dabei als bester Schwerpunkt evaluierte Ausbildungszweig "Städtetourismus und Eventmanagement" (Online-Lehrplanevaluierung) wird im Kolleg Wien 8 und Klessheim angeboten.

(Quelle: Unterrichtsministerium)
Die besten Standorte in Österreich!
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| Aktueller Ordner: hlt |
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| 1461_HUM_RD_2009_1.pdf | 199 KB | 02/02/2010 09:07:53 | ||
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| 1462_HUM_RD_2009_2.pdf | 80,9 KB | 02/02/2010 09:08:06 | ||
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| evaluationlp1993.pdf | 2,00 MB | 02/02/2010 09:03:03 | ||
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| Käsekenner_Lehrplan_2010.pdf | 45,2 KB | 14/01/2010 08:56:01 | ||
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| pflichtpraktikum_hotel_gastgewerbe_09.pdf | 374 KB | 10/02/2010 10:56:56 | ||
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| rahmenlehrplan_2006-HLT.pdf | 414 KB | 17/12/2009 16:15:10 | ||
Die Anmeldung für eine BMHS ist direkt in der Direktion der gewünschten Schule möglich. Mitzubringen sind u.A. Geburtsurkunde, Meldezettel bzw. Meldebestätigung und eine die Staatsbürgerschaft des Schülers nachweisende Urkunde des Schülers sowie nach deren Vorliegen die Schulnachricht (Semesterzeugnis) der achten Schulstufe.
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Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist der positive Abschluss der achten Schulstufe und in einigen Fällen eine Aufnahmsprüfung. Die endgültige Aufnahme erfolgt nach schulautonom festgelegten Reihungskriterien.
Wann muss eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden?
Für alle Aufnahmsbewerber gilt grundsätzlich: positiver Abschluss der 8. Schulstufe [siehe SchUG 28 (3)] Achtung AHS: die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände sind ausgenommen!
Für Aufnahme BMS: 4 oder 5. Klasse positiv, für Aufnahme BHS: 4. oder höhere Klasse positiv.
Für eine eventuell abzulegende Aufnahmsprüfung an BMHS werden nur die Noten in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache herangezogen.
Für alle ein- und zweijährigen BMS genügt der positive Abschluss der 8. Schulstufe. Bei einigen BMHS künstlerischer Ausrichtung und bei den Bildungslehranstalten für Kindergartenpädagogik werden zusätzlich Eignungsprüfungen durchgeführt.
- Aufbaulehrgang: (führt zur Reife- und Diplomprüfung): Aufnahmebedingung ist der positive Abschluss einer einschlägigen (mindestens 3 jährigen) berufsbildenden mittleren Schule inkl. abschließender Prüfung.
- Kolleg: (führt zur Diplomprüfung): Aufnahmebedingung ist die Reifeprüfung einer AHS, einer anderen BHS, die Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung.
- Akademien, Werkmeisterschulen, Meisterschulen u.s.w.:
Für den Besuch dieser Schulen bzw. Lehrgänge liegen je nach Fachrichtung sehr differenzierte Aufnahmebedingungen vor, die am jeweiligen Schulstandort erfragt werden können.








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